Was kann in der Region Murcia in der getan werden

Anonim

Küste von Murcia 25 blaue Flaggen und viel mehr als Mar Menor

Murcia: wir kommen!

Tag aktualisiert: 24.07.2020. Das Ende des Alarmzustands in Spanien ist der sogenannten „neuen Normalität“ gewichen, diese Realität, in der wir leben werden, bis ein wirksames Heilmittel oder ein Impfstoff gefunden wird, um die durch Covid-19 verursachte Gesundheitskrise zu bewältigen, und die die Königliches Gesetzesdekret 21/2020 vom 9. Juni.

Tragen Sie eine Maske, halten Sie einen Sicherheitsabstand von etwa zwei Metern zwischen Personen ein und waschen Sie sich häufig die Hände werden die gemeinsamen Regeln sein, die unseren Alltag prägen werden, wo immer wir leben. Jedoch, Es wird Aspekte geben, die sich je nach der Autonomen Gemeinschaft, in der wir uns befinden, ändern werden.

Das Region Murcia tritt in die neue Normalität ein und tut dies, wie der Rest der Gemeinden, mit einer eigenen Regelung: der Entschließung des Generalsekretariats des Ministeriums für Präsidentschaft und Finanzen vom 19. Juni 2020, die die Veröffentlichung der Vereinbarung des EZB-Rats im Amtsblatt der Region Murcia über die in der Region Murcia zur Bewältigung der durch COVID-19 verursachten Gesundheitskrisensituation nach dem Ende des Alarmzustands und für die Reaktivierungsphase.

Der Anhang zu diesem Abkommen wurde am 13. Juli um Folgendes ergänzt die obligatorische Verwendung der Maske in der Region Murcia motiviert durch die Zunahme der Mobilität von Menschen in den Sommermonaten und durch "das Auftreten bestimmter Ausbrüche und die Zunahme positiver Fälle bei asymptomatischen Personen".

Diese Maßnahme sucht „Verstärkung der Bedingungen und Regelungen für den Einsatz der wirksamsten und einfachsten Schutzmittel die im Moment verfügbar ist, das ist nichts anderes als die Maske “.

Dies sind die Maßnahmen, die die Region Murcia bei ihrem Übergang zur neuen Normalität ergriffen hat.

OBLIGATORISCHE VERWENDUNG DER MASKE

„Auf öffentlichen Straßen, im Freien und in jedem geschlossenen Raum zur öffentlichen Nutzung oder für die Öffentlichkeit zugänglich, unabhängig von der Einhaltung des physischen zwischenmenschlichen Sicherheitsabstands.“

Das Abkommen legt fest, dass die betreffende Maske Muss Mund und Nase bedecken erstreckt sich vom Kinn bis zur Nasenscheidewand und gibt dies an „Die Nasenlöcher sind nicht freigelegt“.

Die Verwendung einer Maske wird daher für** Personen über sechs Jahren** obligatorisch, mit einigen Ausnahmen, wie z. Menschen, die aufgrund einer Behinderungs- oder Abhängigkeitssituation nicht die Autonomie haben, sie ihnen zu nehmen; Menschen, die Verhaltensänderungen aufweisen, die ihre Verwendung unmöglich machen; beim Sport im Freien; in Fällen höherer Gewalt oder einer Notlage; mit Aktivitäten, bei denen die Verwendung einer Maske unvereinbar ist (Verzehr von Getränken und Speisen oder in Schwimmbädern und an Stränden, obwohl empfohlen wird, sie außerhalb des Wassers zu tragen).

In diesen Fällen „wird empfohlen die Verwendung anderer Schutz- oder Barrieremittel zusätzlich zur Verwendung einer Maske, wenn die Höhe des gleichzeitigen Risikos es erforderlich macht“.

RESTAURANTS UND TERRASSEN

Die maximal zulässige Belegung innerhalb der Räumlichkeiten darf nicht überschritten werden 75 % der Kapazität. In dem Außenterrassen kann platziert werden 75% der Tische.

Der Verzehr innerhalb der Räumlichkeiten kann am Tisch sitzend erfolgen, vorzugsweise mit vorheriger Reservierung und muss für die Aufrechterhaltung des Eigentums sorgen physischer Abstand von 1,5 Metern zwischen den Tischen oder gegebenenfalls Gruppen von Tischen.

Auf jeden Fall, Die Tische dürfen nicht mehr als 30 Personen versammeln. Der Konsum an der Bar ist erlaubt, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Kunden oder Kundengruppen gewährleistet ist.

In den Einrichtungen mit Selbstbedienungsmodalität Der direkte Umgang mit Lebensmitteln durch Kunden ist nicht gestattet , und die Dienstleistung muss von einem Arbeitnehmer erbracht werden. Auch die Verwendung von Shared Use Letters wird vermieden.

Mitbenutzungsgegenstände wie Zahnstocherhalter, Serviettenhalter, Menagen, Ölkannen oder ähnliches dürfen Kunden nicht zur Verfügung gestellt werden. Priorisierung der Verwendung von Einzeldosisprodukten, die vom Personal auf Kundenwunsch geliefert werden.

HOTELS UND UNTERKÜNFTE

Hotels und Beherbergungsbetriebe können alle ihnen zur Verfügung stehenden Plätze nutzen. Nichtsdestotrotz, Die maximal zulässige Belegung der Gemeinschaftsbereiche beträgt 75 %.

Die maximale Teilnehmerzahl an Gruppen- oder Unterhaltungsaktivitäten beträgt 30 Personen , und sollte vorzugsweise im Freien und ohne Verwendung von gemeinsamem Material durchgeführt werden.

In dem touristische Hütten und Herbergen , die maximal zulässige Belegung der Zimmer beträgt fünfzig% , es sei denn, sie begrüßen Menschen mit einer Bindung, in diesem Fall wird ihre volle Besetzung erlaubt.

Die maximal zulässige Belegung der Gemeinschaftsbereiche von Notunterkünften und Herbergen werden 75% betragen.

MUSEEN UND AUSSTELLUNGSRÄUME

In Museen und Ausstellungshallen, die maximal zulässige Belegung beträgt 75 %, sowohl für den Besuch der ständigen oder temporären Sammlungen als auch für die Entwicklung anderer kultureller Aktivitäten.

Gruppenbesuche umfassen maximal 30 Personen, einschließlich des Begleiters oder Führers und so weit wie möglich werden obligatorische Führungen oder Besuchsschichten eingerichtet, um Menschenansammlungen zu vermeiden.

AKTIVITÄTEN IN DER NATUR

Die Aktivitäten Aktivtourismus, Sporttourismus, Natur, Ökotourismus, Abenteuer und solche, die mit einem Reiseleiter entwickelt werden, werden durchgeführt in Gruppen von bis zu 30 Personen, die jederzeit die Abstands- und Hygieneregeln einhalten müssen.

STRÄNDE

an den Stränden Die Benutzung von Sonnenschirmen, Liegestühlen, Hängematten, Stühlen oder auf dem Boden ausgebreiteten Handtüchern ist erlaubt. Jedenfalls die Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zwischen den äußeren Grenzen dieser Elemente, wobei diese Regel für Menschen mit einer Bindung ausgenommen werden kann.

Alle persönlichen Gegenstände, wie Handtücher, Taschen, Cremes oder Spielsachen müssen mitgebracht werden bei seinem Besitzer bleiben und den Kontakt mit anderen Benutzern vermeiden.

Die maximale Belegung von Fußbädern, Toiletten, Umkleidekabinen oder Duschen beträgt eine Person, müssen regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden. Geschlossene Räume sollten vor und am Ende des Tages gelüftet werden.

Im Falle der Erbringung von Mietdienstleistungen für Sonnenliegen, Hängematten, Jetskis, Jetskis oder dergleichen, Nach jedem Gebrauch sollte eine ordnungsgemäße Desinfektion durchgeführt werden.

Ebenfalls, Die Stadträte können die erforderlichen organisatorischen Maßnahmen treffen um die Einhaltung des zwischenmenschlichen Sicherheitsabstands zwischen den Benutzern zu gewährleisten.

Die Ausübung von Freizeitaktivitäten einzeln oder in Gruppen ist erlaubt, die die Verwendung von Bällen, Bällen oder Wurfgegenständen beinhalten, sofern die Zwischenmenschlicher Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zwischen den Spielern und den übrigen Strandbenutzern, und die von ihnen besetzten Gebiete werden nicht überfallen.

POOLS UND FLÜSSE

In Binnengewässern wie Pools, Nebengewässern und Süßwasserkanälen mit geringer Strömung wird vom Baden und der Freizeitnutzung abgeraten Da eine desinfizierende Behandlung nicht möglich ist, ist ein vorübergehendes Überleben des Virus im Süßwasser nicht vollständig auszuschließen.

SCHWIMMBECKEN

In Räumen mit Schwimmbädern für öffentliche und private Nutzung, im Freien oder in Innenräumen, sei es für Sport- oder Freizeitzwecke, gilt die maximal zulässige Belegung 75 % der üblichen Kapazität.

Die Kapazität des Poolglases wird im Einzelfall ermittelt so, dass die Fläche von 2,25 Quadratmetern pro Person eingehalten wird. Die Benutzer müssen durch Beschilderung auf die maximale Anzahl von Personen hingewiesen werden, die sich gleichzeitig in jedem Becken aufhalten können.

Die Benutzung von Sonnenschirmen, Liegestühlen, Hängematten, Stühlen oder auf dem Boden ausgebreiteten Handtüchern ist erlaubt. In jedem Fall ist der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Grundsätzlich sind alle zum Bad gehörenden Einrichtungen, die mit den Benutzern in Kontakt kommen können, wie Badebereich, Podest, Toiletten, Umkleideräume, Duschbereich, Schließfächer und Krankenstation Sie sollten mindestens zweimal täglich gereinigt und desinfiziert werden.

Geschlossene Räume sollten vor und am Ende des Tages gelüftet werden. Wenn die Duschen kollektiv sind, steht eine von zwei Duschen zur Verfügung, um sicherzustellen, dass der zwischenmenschliche Abstand eingehalten wird.

FREIZEITPARKS, WASSERPARKS, ZOOS, AQUARIEN UND FAIRWAY-ATTRAKTIONEN

In Vergnügungsparks, Wasserparks, Zoos und Aquarien Die maximal zulässige Belegung beträgt 75 % der Kapazität.

Bei Sitzattraktionen, eine maximale Belegung von 50 % muss eingehalten werden, Respektieren Sie in jedem Fall den zwischenmenschlichen Sicherheitsabstand, außer zwischen Menschen mit einer Beziehung.

In den übrigen Attraktionen ohne Sitzplatz, a zwischenmenschlicher Mindestabstand von 1,5 Metern.

Sie muss durchgeführt werden Desinfektion aller behandelten Elemente und Gegenstände von den Teilnehmern der Attraktion nach jeder Benutzungsrunde.

Blick auf die Stadt Murcia aus der Luft

Blick auf die Stadt Murcia aus der Luft

KINOS, THEATER, AUDITORIUM UND ÄHNLICHE RÄUME

Die maximal zulässige Belegung in Kinos, Theatern, Auditorien, Zeltzirkussen und ähnlichen Aktivitäten in geschlossenen Betrieben beträgt sie 75 % und darf auf keinen Fall die Zahl von 200 Personen überschreiten, die sitzen bleiben müssen und mit vorab zugewiesenen Sitzplätzen oder Plätzen.

In den Einrichtungen, die haben Verkaufsstellen oder Verkaufstheken für Speisen und Getränke, Kunden müssen jederzeit den zwischenmenschlichen Sicherheitsabstand von 1,5 Metern einhalten. Der Verzehr von Getränken oder Speisen darf außerhalb des zugewiesenen Sitzplatzes nicht erfolgen.

SOMMERKINOS, DRIVE-IN-KINO, THEATER, AUDITORIUM UND ANDERE KULTURELLE AKTIVITÄTEN IM FREIEN

Bei kulturellen Aktivitäten im Freien, Das Publikum muss sitzen bleiben, entweder auf Sitzen oder Sitzen oder bei Drive-Ins in Fahrzeugen.

In Betrieben mit Sitz- oder Sitzgelegenheiten müssen diese so angeordnet sein**, dass der zwischenmenschliche Sicherheitsabstand von 1,5 Metern in allen Fällen gewährleistet ist, mit Ausnahme von Personen mit einer Beziehung. **

Bei Drive-Ins Das Betrachten des Films außerhalb des Fahrzeugs ist nicht gestattet, es sei denn, der Veranstalter hat Sitzplätze oder Sitzgelegenheiten dafür bereitgestellt.

Aktivitäten dürfen nicht mehr als 500 Personen versammeln. Diese Zahl kann jedoch erhöht werden bis zu 800 Personen in den Fällen, in denen die Verantwortlichen oder Projektträger einen konkreten Aktionsplan erstellen.

Im Falle des kulturelle Aktivitäten im Freien, ausgenommen Sommerkinos, Autokinos, Auditorien und Zirkusse, Die Abgabe von Getränken und Speisen darf ausschließlich durch Kellner, durch Tischbedienung erfolgen.

MÄRKTE AUF ÖFFENTLICHEN AUTOBAHNEN

Bei Märkten darf sie nicht überschritten werden 75 % der genehmigten Stellen. Darüber hinaus können die Gemeinden die den Ständen zugewiesene Fläche vergrößern oder neue Tage für die Ausübung der Aktivität ermöglichen.

Die Stadtverwaltungen müssen die für die Aufstellung von Ständen bestimmten Flächen abgrenzen, um die Aufrechterhaltung einer Trennung zwischen ihnen zu gewährleisten, die die Einhaltung der zwischenmenschlichen Distanzmaßnahmen erleichtert.

Für seinen Teil, Standinhaber müssen die Trennung zwischen den Kunden erleichtern B. durch Beacons, Plakate oder Beschilderungen.

2. Murcia Cala Cortina

Cala Cortina (Cartagena, Murcia)

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